Der Arbeitnehmer kann die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn der Arbeitgeber in Annahmeverzug kommt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.04.2009
Wer gleichzeitig für einen Konkurrenten seines Arbeitgebers tätig ist und deshalb die fristlose Kündigung erhält, muss mit einer Sperrung des Arbeitslosengeldes für drei Monate rechnen.
Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 16.02.2009
Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, die die Arbeitszeit auf Null verringert, befreit den Arbeitnehmer auch dann von seiner Arbeitspflicht, wenn der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit bereits Urlaub beantragt hatte, der genehmigt worden war.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2008
Eine unmittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn bei einer Auswahlentscheidung direkt an das Geschlecht angeknüpft wird, sondern auch dann, wenn negativ auf Auswahlkriterien abgestellt wird, welche ausschließlich von Angehörigen eines Geschlechts erfüllt werden können, wie beispielsweise die Schwangerschaft bei Frauen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.04.2008
Eine Stellenausschreibung ist nicht geschlechterdiskriminierend, wenn ein Arbeitgeber eine zu besetzende Stelle mit der Bezeichnung Hotelfachfrau / Hotelfachmann ausschreibt und ein Internetportalbetreiber bei der Übertragung der Angaben nur die reduzierte Bezeichnung Hotelfachfrau übernimmt.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 24.04.2008
Soweit durch anderweitige Betätigungen der Heilungsprozess nicht gefährdet wird, darf einem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer nicht fristlos gekündigt werden.
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2007
Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht nur, wenn der Verunglückte nach einer Betriebsfeier den direkten Heimweg wählte.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.12.2006
Ein Arzt muss erhaltenes Gehalt zurückzahlen, wenn er bei der Eingehung des Arbeitsverhältnisses darüber täuscht, dass er im Besitz einer ärztlichen Approbation ist und damit die Voraussetzungen für die Ausübung des ärztlichen Berufes hat.
Bundesarbeitsgericht , Urteil vom 03.11.2004
Nicht nur schwere Beleidigungen, auch Vergleiche mit dem Nationalsozialismus berechtigen den Arbeitgeber zur sofortigen Kündigung.
Kleiner Betrag, große Wirkung: Eine falsche Spesenabrechnung rechtfertigt die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers.