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Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten oder nachträglich berichtigten Tatbestand von einer Partei geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch ganz oder teilweise übergangen ist, so ist auf Antrag ein Urteil durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.11.2016
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt werden.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.11.2016
Eine Lehrerin aus NRW überschreitet die Höchstaltersgrenze.
VG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2016
Ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig erkrankt ist, kann dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft nicht in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbieten.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.10.2016
Ein Lkw-Fahrer kann auch gekündigt werden, wenn er lediglich privat und außerhalb der Arbeitszeit Drogen konsumiert und es sich bei den Drogen um harte Drogen handelt, wie Amphetamin und Methamphetamin, wie Crystal Meth.
Bundearbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2016
Täuschungen bei der Arbeitszeitdokumentation können eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.
Landesarbeitsgericht LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.10.2016
Ein betriebliches Förderprogramm für Führungskräftenachwuchs nimmt dem Arbeitgeber nicht ohne weiteres das Recht, Führungskräfte einzusetzen, die das Förderprogramm nicht durchlaufen haben.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.10.2016
Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Kündigungsrechtsstreit und Verurteilung des Arbeitgebers zur vorläufigen Weiterbeschäftigung eine Freistellung zur Vermeidung der Vollstreckung der Weiterbeschäftigung, so ist diese Freistellung einer tatsächlich erfolgten vorläufigen Weiterbeschäftigung gleichzusetzen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016
Gegenstand einer Kündigungsschutzklage ist das Begehren festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die konkrete Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2016
Bei der Berechnung des Abgeltungsanspruchs darf auf den Beginn der jeweiligen Schulferien abgestellt werden.
OVG Lüneburg, Urteil vom 26.09.2016
 
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