Arbeitsrecht Kassel

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) und zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften. Darüber hinaus greift das Arbeitsrecht bei Verhandlungen oder Konflikten von Arbeitgebern und deren Verbänden sowie der Arbeitsvertragsparteien (kollektives Arbeitsrecht) und ihrer Zusammenschlüsse zum Staat. Es ist in zahlreichen Einzelgesetzen in Ergänzung zu den spärlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert und wird durch die Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs ständig fortentwickelt.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Mirko Aue in der Kanzlei für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht zuständig. Er unterstützt und vertritt Sie im Rahmen sämtlicher arbeitsrechtlichen und der damit im Zusammenhang stehenden sozialrechtlichen Fragestellungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit und steht Ihnen auch bereits im Vorfeld möglicherweise aufkommender Konfliktsituationen und zu deren Vermeidung beratend zur Seite. Rechtsanwalt Mirko Aue vertritt sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern, was sich als Vorteil insoweit erweist, als ihm bei der Bearbeitung eines Mandats auch die Interessenlage der jeweils anderen Partei sehr gut vertraut ist.

Rechtsanwalt Mirko Aue bietet u.a. folgende Leistungen an:

  • Erstellung von rechtssicheren Arbeitsverträgen sowie deren Prüfung
  • Beratung vor Erteilung und nach Erhalt einer Abmahnung
  • Beratung vor Ausspruch und nach Erhalt einer Kündigung und über die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung bzw. ihrer Abwehr (Kündigungsschutz)
  • Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages
  • Beratung im Zusammenhang mit der Erteilung eines Arbeitszeugnisses
  • Beratung über die rechtlichen Möglichkeiten bei Mobbing am Arbeitsplatz
  • Vertretung gegenüber dem Integrationsamt (zum Beispiel wegen Eingliederungsmanagement und Zustimmung zur Kündigung)
  • Vertretung gegenüber der Agentur für Arbeit (zum Beispiel bei Eintritt einer Sperrzeit) und dem Jobcenter (Leistungen auf Alg II)

Außerdem unterstützt und vertritt Sie Rechtsanwalt Mirko Aue außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung und Durchsetzung bzw. der Abwehr von Ansprüchen auf

  • Lohn, Gehalt, Provision, Überstundenvergütung
  • Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld
  • Jahressonderleistungen, Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt, Gratifikationen
  • Beschäftigung und Weiterbeschäftigung
  • Urlaub
  • Zeugniskorrektur
  • Schadensersatz
  • Entfernung einer Abmahnung
  • Vertragsstrafe
  • Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes
  • Erstattung von Fortbildungskosten
  • Herausgabe von Arbeitspapieren
  • Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenwagens
 
kssl-aues 2024-11-21 wid-29 drtm-bns 2024-11-21