Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) und zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften. Darüber hinaus greift das Arbeitsrecht bei Verhandlungen oder Konflikten von Arbeitgebern und deren Verbänden sowie der Arbeitsvertragsparteien (kollektives Arbeitsrecht) und ihrer Zusammenschlüsse zum Staat. Es ist in zahlreichen Einzelgesetzen in Ergänzung zu den spärlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifiziert und wird durch die Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs ständig fortentwickelt.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Mirko Aue in der Kanzlei für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht zuständig. Er unterstützt und vertritt Sie im Rahmen sämtlicher arbeitsrechtlichen und der damit im Zusammenhang stehenden sozialrechtlichen Fragestellungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit und steht Ihnen auch bereits im Vorfeld möglicherweise aufkommender Konfliktsituationen und zu deren Vermeidung beratend zur Seite. Rechtsanwalt Mirko Aue vertritt sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern, was sich als Vorteil insoweit erweist, als ihm bei der Bearbeitung eines Mandats auch die Interessenlage der jeweils anderen Partei sehr gut vertraut ist.
Rechtsanwalt Mirko Aue bietet u.a. folgende Leistungen an:
Außerdem unterstützt und vertritt Sie Rechtsanwalt Mirko Aue außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung und Durchsetzung bzw. der Abwehr von Ansprüchen auf