Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie brauchen kein Knöllchen oder noch Schlimmeres zu fürchten, wenn Sie barfuß oder mit ungeeignetem Schuhwerk Auto fahren. Das Fahren ohne "beschuhten Fuß" ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg keine Ordnungswidrigkeit. Die Richter hoben daher einen entsprechenden Bußgeldbescheid auf. Zugleich weisen die Richter aber in der Entscheidungsbegründung darauf hin, dass im Falle eines Unfalls nicht nur ein erhöhtes Mitverschulden des Barfußfahrers vermutet werden könne. Es droht dann wegen der anzunehmenden Sorgfaltslosigkeit doch ein Bußgeld oder sogar eine Strafe.