Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wohnmobile, die in die Schadstoffklasse S1 fallen, werden ab 2010 so behandelt wie Wohnmobile, die gar keine Schadstoffklasse einhalten. In der Folge gilt für diese Wohnmobile ein höherer Tarif bei der Kfz-Steuer. In den 2009 ergangenen Steuerbescheiden ist diese Änderung noch nicht berücksichtigt, auch wenn sie schon länger im Gesetz steht. Die höhere Steuer, die bis zum nächsten Bescheid in 2010 anfällt, wird daher mit diesem Bescheid nachberechnet werden.