Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
So praktisch Navigationssysteme beim Autofahren auch sein mögen, so umsichtig sollte man doch auch bei ihrer Bedienung sein, denn wenn es durch allzu intensive Bemühungen um die richtige Route zu einem Unfall kommt, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen, entschied das Landgericht Potsdam. Die Benutzung des Navis mit der Folge, dass der Überblick über die Verkehrslage verloren geht, stellt ein grob fahrlässiges und damit versicherungsschutzgefährdendes Verhalten dar. Die Richter verglichen dies mit dem Wechsel einer Kassette, der Einstellung eines Radios oder auch nur dem Anzünden einer Zigarette, wodurch der Fahrer so stark abgelenkt wird, dass er jegliche Kontrolle verlieren kann.