Während er von der Herstellerin Schadensersatz wollte, begehrte er vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das OLG Hamm kam zu der Überzeugung, dass in solchen Fällen der Verkäufer und die Volkwagen AG Streitgenossen darstellen können. Das zuständige Gericht kann demnach gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO durch das zunächst höhere Gericht bestimmt werden.
Normen: § 36 I Nr. 3 ZPO