LG Siegen zur Unzumutbarkeit der Nachbesserung eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens

Käufer darf vom Autokaufvertrag zurücktreten.

Die Installation von manipulierter Software, die dazu führt, dass der Stickoxidausstoß im Testbetrieb geringer ausfällt als im Fahrbetrieb, stellt einen Sachmangel dar. Der Sachmangel in Form der manipulierten Software ist zudem nicht unerheblich. Das Gericht kam außerdem zu der Entscheidung, dass dem Käufer die Nachbesserung durch ein Software-Update unzumutbar sein kann, wenn der Käufer im Zeitpunkt des Rücktritts die begründete Befürchtung hegen darf, dass das Update seinen Zweck nicht erfülle oder sogar zu Folgeschäden führe. Im vorliegenden Fall darf der Käufer eines gebrauchten PKW T2 Leon FR daher vom Kaufvertrag zurücktreten. Von seinem Rückzahlungsanspruch muss er sich jedoch eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen.
 
LG Siegen, Urteil LG Siegen 1 O 118 17 vom 14.11.2017
Normen: BGB §§ 437 Nr. 2, 434 Abs. 1 S. 2; 440 S. 1 Var. 3, 323 Abs. 1, Abs. 5 S. 2, 826, 31
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