Bei einer Mithaftung für einen Verkehrsunfall besteht auch nur ein Anspruch auf Ersatz eines Teils der Sachverständigenkosten

Ist bei einem Unfall der Geschädigte zu einem Teil mitverantwortlich und hat er daher lediglich einen um seinen Mitverantwortungsanteil gekürzten Schadensersatzanspruch, so kann er auch nur einen Teil seiner angefallenen Sachverständigenkosten verlangen.

Nach dem OLG Düsseldorf ist es weder systemwidrig noch unbillig die Mitverantwortung auch bei den Sachverständigenkosten zu berücksichtigen, mithin wären der Unfall ohne das Verhalten des Geschädigten und damit auch die Kosten nicht entstanden.
 
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil OLG Duesseldorf I 1 U 152 10 vom 15.03.2011
Normen: BGB § 249; StVG §§ 7, 17
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