Ausschlussfristen und Verjährungsfristen haben zwar eine unterschiedliche Rechtswirkung. Ausschlussfristen vernichten das Recht, während Verjährungsfristen dem Schuldner eine Einrede geben und damit die Durchsetzung der rechtlich fortbestehenden Forderung hindern. Doch geht es bei beiden im Kern darum, dass der Anspruchsinhaber seinen Anspruch gegen den Willen des Anspruchsgegners nur innerhalb bestimmter Fristen verwirklichen kann.
Unter Vergleichsverhandlungen ist grundsätzlich jeder ernsthafte Meinungsaustausch über den Anspruch oder seine tatsächlichen Grundlagen zu verstehen, sofern der Schuldner dies nicht sofort und erkennbar ablehnt.