Ansprüche der Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers

Erben haben einen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs des Erblassers.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen Arbeitgeber die finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Jahresurlaub verlangen dürfen. Dabei sei es egal, ob es sich um einen staatlichen oder privaten Arbeitgeber handelt. Stehen deutsche erbrechtliche Regelungen dem entgegen, dürfen sie nicht angewendet werden.
 
EuGH, Urteil EuGH C 569 16 vom 06.11.2018
Normen: Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 1922 Abs. 1 BGB
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