Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Seit Anfang 2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro. Alle zwei Jahre ist eine Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen, erstmals also zum 1. Januar 2017. Nach Presseberichten hat sich die Mindestlohnkommission jetzt auf eine Erhöhung auf dann 8,84 Euro pro Stunde geeinigt. Die Erhöhung fällt damit höher aus als zunächst erwartet, weil die Kommission nun doch auch die jüngsten Tarifabschlüsse für ihre Berechnung berücksichtigt hat.