Kein Anspruch auf kostenlosen Parkplatz

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet seinen Mitarbeitern kostenlose Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

Ein dahingehender Anspruch kann sich auch nicht aus einer betrieblichen Übung heraus ergeben, da die Mitarbeiter nicht darauf vertrauen dürfen, dass sie für alle Zeiten kostenlos auf dem Gelände des Arbeitgebers parken dürfen.
Dem lag der Fall zugrunde, dass der Parkplatz eines Klinikgeländes aufwendig renoviert wurde und nach der Renovierung knapp 80 neue Parkplätze entstanden sind, im Vergleich zu vormals 558 Parkplätzen. Der Arbeitgeber verlangte für die Parkplatznutzung nun 0,10 Euro die Stunde bzw eine Tageshöchstpauschale von 0,70 Euro bzw. eine Monatskarte von 12Euro. Das Gericht sah das Vorgehen des Arbeitgebers als gerechtfertigt an.
 
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil LAG BW 1 Sa 17 13 vom 13.01.2014
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