Rückforderung von vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgter Lohnzahlungen

Bei der Insolvenz eines Unternehmens können Lohnzahlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen, zurückgefordert werden, wenn dadurch die Verkleinerung der Insolvenzmasse eintritt.

Wenn die Zahlungen jedoch durch ein Schwesterunternehmen oder einen Gemeinschaftsbetrieb erfolgen und damit aus einem Topf fließen reicht dieser Umstand allein für sich genommen jedoch noch nicht aus, um einen Rückzahlungsanspruch durchzusetzen. Vielmehr müssen weitere Punkte hinzutreten, wie eine beabsichtigte Gläubigerbenachteiligung bzw. sonstige Anfechtungstatbestände.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 6 AZR 159 12 vom 21.11.2013
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