In dem entschiedenen Fall wurde eine "Service Niederlassung Immobilien" der deutschen Post AG geschlossen. Die Mitarbeiter wurden auf andere Betriebe und Unternehmensgruppen verteilt, ohne vorher den Betriebsrat anzuhören.
Das BVerwG entschied, dass der Betriebsrat bei einer Schliessung einer Niederlassung und der Verteilung der Mitarbeiter auf andere Unternehmen nicht angehört werden muss. Demnach dient die Beteiligung des Betriebsrats dazu, Belegschaftsinteressen zu wahren, wobei die Mitarbeiter vor einer sachwidrigen Auswahl und einer Arbeitsverdichtung geschützt werden sollen. Da jedoch bei einer Stilllegung die Betriebsgemeinschaft nicht mehr existiert und die kollektiven Interessen aufgrund der Versetzung der Mitarbeiter nicht mehr bestehen, ist eine Betriebsratsanhörung nicht erforderlich.