Unwirksame Kündigung trotz Selbstbeurlaubung

Wird ein Urlaubsgesuch eines Arbeitnehmers aufgrund einer angespannten Personalsituation abgelehnt und nimmt der Arbeitnehmer daraufhin trotzdem Urlaub in Anspruch, so kann das Hinzutreten besonderer Umstände eine Kündigung unverhältnismäßig erscheinen lassen.

Zwar stellt eine eigenmächtige Selbstbeurlaubung grundsätzlich eine schwere Pflichtverletzung dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Jedoch müssen zudem auch besondere Umstände beachtet werden die ausnahmsweise ein eigenmächtiges Verhalten des Arbeitnehmers in einem milderen Licht erscheinen lassen können.

Demnach kann eine Kündigung insbesondere unverhältnismäßig sein, wenn der Arbeitnehmer vorher lange Zeit arbeitsunfähig erkrankt war und meint Urlaub zu benötigen, um seine Arbeitskraft vollständig wiederherzustellen.
Zu berücksichtigen ist ebenfalls eine Betriebszugehörigkeit von 30 Jahren und eine bis dahin beanstandungsfreie Berufsausübung, sowie die Möglichkeiten des Arbeitnehmers anderweitig am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
 
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil LAG Berlin Brandenburg 10 Sa 1823 10 vom 26.11.2010
Normen: BUrlG §§ 1 ff.
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