Home
Rechtsanwalt Mirko Aue
Rechtsgebiete
Aktuelles
Kontakt
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
in Kassel
Arbeitsrecht
Verkehrsrecht
Keine Verlängerung der Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers
Eine festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer nur mit einer Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.
Dabei darf der Arbeitgeber die Zustimmung zu einer Verlängerung nach freiem Ermessen bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs verweigern.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 9 AZR 315 10 vom 18.10.2011
[bns]
Zurück...
Scroll
kssl-aues 2024-11-22
wid-33
drtm-bns 2024-11-22